Unser Schwerpunkt: Arbeitsrecht!

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir hören aufmerksam zu, damit wir Ihr Recht zielgerichtet vertreten können. Und diese Prämisse haben wir auch in unserem Namen festgehalten. Denn der Name AURiS ist abgeleitet von der Weisheit des römischen Staatsmannes Seneca: „Audiatur et altera pars – auch die andere Partei soll man hören“. Denn die andere Partei, ihre gesetzlichen Möglichkeiten und Taktiken zu kennen, kann bei einem Prozess von entscheidendem Vorteil sein.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber aus den unterschiedlichen Branchen (Industrie, Handwerk, Mittelstand). Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Beratung bei der Personalentwicklung. Ebenso informieren wir über arbeitsrechtliche Neuerungen oder überprüfen vertragliche Rechte und Pflichten.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Als Kanzlei für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Angestellte sämtlicher Berufsgruppen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Zu unseren Mandanten zählen leitende Angestellte und Führungskräfte sowie Angestellte im öffentlichen Dienste, Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Außendienstmitarbeiter und freie Mitarbeiter.

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht

  • Überprüfung und Durchsetzung von vertraglichen Rechten und Pflichten auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, nationales und internationales Vertragsrecht
  • Beratung bei Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Mobbing, Diskriminierung, Schwerbehinderung, Urlaub, Krankheit
  • Rechtliche Überprüfung von Versetzung oder Beförderungen
  • Ausarbeitung und Überprüfung von Aufhebungsverträgen oder Abwicklungsverträgen
  • Überprüfung von Kündigungen und Beratung im Bereich Kündigungsschutz
  • Überprüfung vertraglicher Rechte im Arbeitsverhältnis, z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Gehaltsansprüche, Urlaubsansprüche, Teilzeit, Tarifverträge
  • Beratung im IT-Recht
  • Sportrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Beratung und Überprüfung von Wettbewerbsklauseln
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Beratung bei der Personalentwicklung, Informationen zu arbeitsrechtlichen Neuerungen

und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich

  • Vertretung in arbeitsrechtlichen Prozessen, bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
  • Außergerichtliche Interessenvertretung bei sämtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis