Die Kosten

Die Erstberatung

Für eine Erstberatung bezahlen Sie gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz je nach Umfang und Schwierigkeit des Falls bis zu 190 EUR zzgl. Umsatzsteuer. Beauftragen Sie uns in derselben Angelegenheit anschließend mit der weiteren Interessenabwicklung, wird dieser Betrag auf die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren angerechnet. Von der Erstberatung an werden Sie durchgängig von einem Fachanwalt vertreten, der Ihre persönliche Vertretung und Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner ist.

Gesetzliche Gebühren

Die Abrechnung auf Basis der gesetzlichen Gebühren erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei ist zu unterscheiden, ob der Anwalt nur beratend tätig wird oder außergerichtlich oder gerichtlich vertritt.

Vergütungsvereinbarung

Neben der Abrechnung auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes können Mandant und Anwalt einen individuellen Stundensatz festlegen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach geleisteten Zeitstunden.

Kostenübernahme

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie bereits vor dem Erstgespräch mit Ihrem Fachanwalt Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Sind Sie angesichts Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die Kosten der Rechtsberatung und Rechtsverfolgung zu tragen, kommt für Sie eventuell die Inanspruchnahme von Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe in Betracht.