Alle Gesellschafter müssen unterzeichnen
Wird einem Mitarbeiter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gekündigt, so müssen alle Gesellschafter unterzeichnen. Dies entschieden die Richter des Bundesarbeitsgerichtes kürzlich. Sollte einer der Gesellschafter in Vertretung für einen anderen unterzeichnen, so müsse dies schriftlich im Kündigungsschreiben festgehalten werden. Zudem müsse eine Vollmacht im Original beigefügt werden. (BAG 2 AZR 162/04) ( 12/05 )
Arbeitsrecht von A-Z