Nicht länger als 100 Stunden surfen
Privates Surfen ist in deutschen Büros Gang und Gäbe. Doch wie viel wirklich erlaubt ist, darüber herrscht Unsicherheit. Das Landesarbeitsgericht hat dies nun in einem Urteil festgelegt: bis zu 100 Stunden pro Jahr. Allerdings nur, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internetzugangs nicht ausdrücklich verboten hat. Wer länger surft, der kann abgemahnt werden – falls er dadurch den Job vernachlässigt oder das Surfen einen erheblichen Teil der Arbeitszeit in Anspruch nimmt. Sogar eine außerordentlich Kündigung kann dann rechtskräftig sein, wie ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichte (BAG 2 AZR 581/04) belegt. Klar festgelegte Regeln gibt es allerdings nach wie vor nicht. Deshalb rät die AURiS Rechtsanwalts AG weiterhin, vorsichtig und maßvoll bei der Nutzung des Internets am Arbeitsplatz zu sein.
(LAG Köln, AZ 4 Sa 1018/04)
( 06/06 )
Arbeitsrecht von A-Z