Erwirbt ein Arbeitgeber einen Betrieb und dessen Betriebsmittel, ohne diese jedoch vollständig weiter zu nutzen, liegt unter Umständen kein Betriebsübergang vor
– und zwar dann, wenn der Käufer erhebliche Änderungen in der Organisation und Personalstruktur des Betriebs umsetzt und somit keine Fortführung des alten Betriebes stattfindet. (BAG, 8 AZR 1019/08)
( 04/10 )