Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
Spricht ein Arbeitgeber bei einer aus wirtschaftlichen Gründen erforderlichen Beendigungskündigung eine betriebsbedingte Änderungskündigung der Arbeitsbedingungen aus, so muss der Arbeitnehmer dies nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinnehmen. So sieht es das Bundesarbeitsgericht. Steht zum Kündigungszeitpunkt fest, dass der Arbeitnehmer wegen eines Widerspruchs gegen einen Betriebsübergang bei seinem Arbeitgeber nicht mehr weiterbeschäftigt werden kann, verstößt auch das Angebot des Arbeitgebers den Arbeitnehmer an den Betriebsübernehmer auszuleihen, nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Auch dann nicht, wenn dem Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung zu einem geringerem Entgelt angeboten wird oder der Betriebsübernehmer seine Arbeitnehmer nach den in seinem Betrieb üblichen Tarifverträgen bezahlt. (BAG, Urteil vom 29. März 2007)
( 10/2007 )
Arbeitsrecht von A-Z