Abfindungen noch in 2005 vereinbaren
Verträge über Abfindungen sollten unbedingt noch in 2005 abgeschlossen werden, sofern bereits Einigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht. Denn ab dem 1. Januar 2006 werden die Steuerfreibeträge für Abfindungen gemäß Kabinettsbeschluss ersatzlos gestrichen. Alle Abfindungszahlungen, die nach dem 31. Dezember 2005 geschlossen werden, müssen voll versteuert werden (§3 Nr. 9 EstG). Entscheidend ist, dass das Datum des Vertragsabschlusses noch in 2005 liegt, die Abfindung kann auch noch in 2006 ausgezahlt werden.
( 12/05 )
Arbeitsrecht von A-Z