Urlaubsansprüche von Langzeiterkrankten nicht unbegrenzt übertragbar
Langzeiterkrankte Arbeitnehmer können übertragbare Urlaubsansprüche nicht unbegrenzt über die 15-Monats-Frist hinaus geltend machen. Vor dem Arbeitsgericht Köln hatte ein Arbeitnehmer geklagt, der seit Juli 2017 bis zu seiner Eigenkündigung zum 28.2.2021 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt war. Für 2019, 2020 und 2021 hatte der Arbeitgeber die Urlaubsabgeltungsansprüche erfüllt. Der Arbeitgeber forderte sie jedoch auch für die Jahre… Mehr erfahren »