Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss angepasst werden
Der 1. August 2022 hat einige Neuerungen im Arbeitsrecht gebracht. Denn im Rahmen der Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie wurde nicht nur das viel beachtete Nachweisgesetz sondern unter anderem auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) angepasst. Arbeitgeber müssen handeln und neue befristete Verträge anpassen. So dürfen nur noch „verhältnismäßige“ Probezeiten bei einer Befristung vereinbart werden. Bisher galt… Mehr erfahren »