| Wir über uns |
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Der Name AURiS hat zweierlei Bedeutungen. Zum einen steht er für "Arbeit und Recht". Zum anderen ist er abgeleitet von der Weisheit des römischen Staatsmannes Seneca: „Audiatur et altera pars – auch die andere Partei soll man hören". Denn die andere Partei, ihre gesetzlichen Möglichkeiten und Taktiken zu kennen, kann bei einem Prozess von entscheidendem Vorteil sein. Deshalb hat sich die AURiS Rechtsanwalts AG nicht auf die Vertretung einer bestimmten Partei vor Gericht festgelegt. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – alle können die Leistungen der Kanzlei für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Und deshalb können wir auch objektiv die Chancen und Möglichkeiten einer jeden Parteien sehen und abwägen, eine Mittlerrolle übernehmen und dabei die Interessen unserer Mandanten im vollem Umfang vertreten. |


Wir über uns

