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Zuschläge, Krankheit PDF Drucken E-Mail
Sonn- und Feiertagszuschläge trotz Krankheit

Wer Sonn- und Feiertagszuschläge erhält, hat auf diese zusätzliche Vergütung auch einen Anspruch, wenn er an einem Sonn- oder Feiertag wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig ist. Entsprechend urteilte das Bundesarbeitsgericht unter Berufung auf das Entgeltausfallprinzip. Demnach steht dem Arbeitnehmer grundsätzlich die volle Vergütung einschließlich etwaiger Zuschläge zu. Ausgenommen sind allein die Leistungen, die nicht an die Erbringung der Arbeitsleistung in einem bestimmten Zeitraum gebunden sind. (BAG, 5 AZR 89/08)
( 06/09 )