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Dienstwagen besser Vollkasko versichern
Die AURiS Rechtsanwalts AG empfiehlt Arbeitgebern, die Dienstwagen ihrer Firma Vollkasko zu versichern. Denn verursacht ein Arbeitnehmer mit einem Dienstfahrzeug einen Unfall, muss er lediglich für die Kosten aufkommen, die auch von einer solchen Vollkasko-Versicherung nicht gedeckt werden, also z.B. die übliche Eigenbeteiligung. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hervor. Dabei spielt es laut Auffassung der Richter keine Rolle, ob der Unfall bei einer Dienstfahrt oder bei einer vom Arbeitgeber genehmigten Privatfahrt passiert ist. (LAG Köln, Az. 7 Sa 859/04) 09/05