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Das Diensthandy nur ausnahmsweise privat nutzen

Wer das Diensthandy für private Telefongespräche nutzt, riskiert die Kündigung. Und das auch, ohne dass die private Nutzung ausdrücklich untersagt wird. So entschieden kürzlich die Richter des hessischen Landesarbeitsgerichts und wiesen damit die Klage eines Bankangestellten gegen seine Kündigung zurück. Der im Außendienst beschäftigte Kläger hatte sein Diensthandy privat genutzt und so in vier Monaten 1700,- Euro Telefonkosten verursacht. Die Bank kündigte ihm daraufhin. Der Mann zog vor Gericht mit der Begründung, er habe von dem Telefonverbot nichts gewusst und sei nicht abgemahnt worden.
Das sahen die Richter anders. Es verstehe sich vielmehr von selbst, dass ein Diensthandy nur ausnahmsweise privat genutzt werden dürfe. Wer aber derart hohe Telefonkosten verursacht, könne nicht mit dem Verständnis des Arbeitgebers rechnen. Daher sei auch eine Abmahnung nicht mehr nötig, so die Richter. (AZ 5 Sa 1299/04) (ath)
04/05