| Diebstahl, Bagatelle, Kündigung |
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| Montag, den 30. November 2009 um 00:00 Uhr |
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In den vergangenen Monaten sorgten immer wieder Fälle für Aufsehen, in denen Arbeitnehmern für „kleine Vergehen“ gekündigt wurde. In der Kritik oft die Richter, die eine Kündigung für rechtmäßig hielten. Nun stellt sich Ingrid Schmidt, die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts vor die Entscheidungen der unteren Instanzen und zeigt Verständnis für Arbeitgeber. Jeder solle sich fragen, „wieviel er sich denn aus der eigenen Tasche nehmen lassen würde, bevor er reagiert.“ ( 01/10 ) |



