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Bewerbung, Schwerbehinderung PDF Drucken E-Mail
Ablehnung eines Schwerbehinderten muss begründet werden
Lehnt ein Arbeitgeber einen schwerbehinderten Bewerber um einen Arbeitsplatz ab, so muss er dies gemäß § 81 Abs. 1 S. 9 SGB IX begründen. Das Schwerbehindertenrecht sieht vor, dass der Arbeitgeber prüfen muss, ob er einen freien Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Arbeitnehmer in seinem Betrieb hat. Hat er keinen entsprechenden Arbeitsplatz und lehnt den Bewerber deshalb ab, so muss er ihn auch unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Begründet er die Ablehnung nicht, so kann der Bewerber annehmen, er sei wegen seiner Schwerbehinderung abgelehnt worden. Dann kann er gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen.
( 08/06 )