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Betriebsübergang, Unterrichtung PDF Drucken E-Mail
Betriebsübergang: Widerspruch schützt nicht vor Kündigung
Wird ein Betrieb veräußert oder erworben, so müssen die Arbeitnehmer ausreichend über die Folgen des Übergangs des Arbeitsverhältnisses informiert werden. Sonst können Arbeitnehmer auf Schadensersatz klagen. Zugleich bedeutet eine unzureichende Unterrichtung aber nicht, dass der Arbeitnehmer unkündbar wird. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. Ein Arbeitnehmer hatte dem Übergang seines Arbeitsvertrages auf den Betriebserwerber widersprochen und wurde kurze Zeit später von seinem alten Arbeitgeber gekündigt.
BAG Az 8 AZR 398/04
(02/06