Ein Anruf genügt

Verlieren Sie keine Zeit und rufen Sie uns gleich an.

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-5522150 können Sie uns zu den normalen Bürozeiten erreichen.

Betriebsübergang, Auftragsübernahme PDF Drucken E-Mail
Auftragsübernahme gleich Betriebsübergang
Übernimmt ein Betrieb von einem anderen Betrieb einen großen Auftrag, so kann dies nach Auffassung des Landesarbeitsgerichtes Berlin einen Betriebsübergang darstellen. Nämlich dann, wenn der Betrieb und seine Leistungen ausschließlich auf den Auftrag und den Kunden zugeschnitten sind. Führt der neue Betrieb den Auftrag fort, wenn auch eventuelle unter Änderung von Aufbau und Organisation, kommt dies einem Betriebsübergang gleich.
( 06/07 )