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Betriebsrente, Anpassung PDF Drucken E-Mail
Betriebsrente: Anpassung vor dem Stichtag geltend machen
Bezieht ein Arbeitnehmer eine Betriebsrente und ist mit der Anpassung durch den Arbeitgeber unzufrieden, so muss er dies vor dem nächsten Anpassungsstichtag dem Arbeitgeber gegenüber zumindest außergerichtlich mitteilen. Bis zum Ablauf der nächsten auf die Rügefrist folgenden Anpassungszeitraum muss er dann auch Klage erheben. Andernfalls erlischt sein Anspruch auf nachträgliche Anpassung, so das Bundesarbeitsgericht. (BAG 3 AZR 372/05)
( 04/07 )