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Betriebsrat, Schulung PDF Drucken E-Mail
Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter
Für die Erfüllung der Aufgaben von Arbeitnehmervertretern im Personalrat oder in Betriebsräten sind Grundkenntnisse im Arbeitsrecht unerlässlich. Von daher hat ein neugewähltes Personal- oder Betriebsratsmitglied Anspruch auf Schulung. Dabei muss der Arbeitgeber den zu schulenden Arbeitnehmervertreter für die Zeit der Schulung nicht nur von der Arbeit freistellen, sondern auch die Seminarkosten tragen. So die Auffassung des Bundes-Verwaltungsgerichtes. Vermittelt die gebuchte Schulungsveranstaltung allerdings nur teilweise für die Personal- oder Betriebsratstätigkeit relevante Inhalte, so muss der Arbeitgeber auch nur anteilig die Kosten tragen. (BVerwG 6 P 13.05)
( 03/07 )