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betriebliche Altersvorsorge PDF Drucken E-Mail
Entgeltumwandlung bleibt sozialversicherungsfrei
Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Danach bleiben alle Beiträge, die über eine Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge gezahlt werden, weiterhin zu allen Zweigen der Sozialversicherung wie gesetzliche Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie Rentenversicherung beitragsfrei. Sie werden also weiter im bisherigen Umfang durch den Staat gefördert. Der Gesetzesentwurf beinhaltet auch, dass ein Betriebsrentenanspruch künftig bereits ab dem 25. Lebensjahr besteht.
( 08/07 )