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Bereitschaftszeit PDF Drucken E-Mail
Bereitschaftszeit ist keine Arbeitszeit
Bereitschaftszeit muss nicht wie Arbeitszeit vollständig wertgleich vergütet werden. Das sieht weder das deutsche Arbeitsrecht noch das Europarecht vor. Eine stundenweise Abrechnung ist ebenso möglich wie ein Pauschalentgelt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Entgelt für die während der Bereitschaftszeit zu erbringende Arbeitsleistung angemessen ist, so die Richter in einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz. (Az 1 Sa 316/04) 08/05