Ein Anruf genügt

Verlieren Sie keine Zeit und rufen Sie uns gleich an.

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-5522150 können Sie uns zu den normalen Bürozeiten erreichen.

Befristung, sachgrundlose PDF Drucken E-Mail
Kein Grund für Befristung
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist es nicht notwendig, einen Grund für die Befristung im Arbeitsvertrag zu nennen. Von daher hat es auch keine rechtlichen Auswirkungen, wenn im Arbeitsvertrag ein unzutreffender Sachgrund angegeben wird. Dies gilt auch für die Öffentliche Hand als Arbeitgeber, der laut Richterspruch des Arbeitsgerichtes Kiel keine erhöhte Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern zukommt.
ArbG Kiel, Az.: 2 Ca 55/05
( 02/06 )