| befristetere Arbeitsvertrag, Verlängerung |
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Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages Auf die unbefristete Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages gemäß § 15 Abs. 5 TzBfG können sich Arbeitnehmer nur berufen, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht, so das Landgericht Köln in einem Urteil. Dies kann z.B. durch das schriftliche Angebot einer befristeten Fortführung des Arbeitsverhältnisses geschehen. (LAG Köln, 14 Sa 295/06) ( 08/07 ) |



