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befristeter Arbeitsvertrag, Verlängerung PDF Drucken E-Mail
Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages bedarf der Schriftform
Soll ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden, so muss dies von beiden Parteien auf derselben Vertragsurkunde unterzeichnet werden. Wird die Verlängerung noch während des laufenden Vertrages beschlossen, so dürfen in dem Vertrag keine inhaltlichen Änderungen hinsichtlich der Art der Tätigkeit oder der Vergütung vorgenommen werden. Dies würde laut Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes zur Unwirksamkeit der Befristung führen. Möglich sind allein Änderungen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, die nicht im zeitlichen Zusammenhang mit der Vertragsverlängerung stehen.
( 02/07 )