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Auszubildender, Wettbewerbsverbot PDF Drucken E-Mail
Wettbewerbsverbot auch für Auszubildende
Ein Wettbewerbsverbot gilt grundsätzlich auch für Auszubildende, so das Bundesarbeitsgericht. Es hatte über einen Lehrling zu urteilen, der während seiner Ausbildung zum Versicherungskaufmann, auch Versicherungen eines fremden Anbieters vermittelte. Sein Ausbildungsbetrieb klagte auf Unterlassung und Schadensanspruch - mit Recht wie die Richter fanden. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, wonach Arbeitnehmer während der Dauer ihres Arbeitsverhältnisses Wettbewerb zu unterlassen haben -gelten auch für Auszubildende. (BAG, 10 AZR 439/05)
( 12 /06 )