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Aufhebungsvertrag, Betriebsübergang PDF Drucken E-Mail
Unwirksamer Aufhebungsvertrag bei Betriebsübergang
Im Falle eines Betriebsübergangs können Arbeitsvertragspartner das Arbeitsverhältnis nur wirksam auflösen, wenn die Vereinbarung das endgültige Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Betrieb beinhaltet. Wird aber zugleich ein neues Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsübernehmer vereinbart oder in Aussicht gestellt, so ist der Aufhebungsvertrag wegen gesetzwidriger Umgehung der Rechtsfolge des § 613a BGB unwirksam. Entsprechend sprachen die Richter des Bundesarbeitsgerichtes Recht. (BAG, Az. 8 AZR 523/04)
( 05/06 )