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Arbeitszeit, Verlängerung PDF Drucken E-Mail
Recht auf Verlängerung der Arbeitszeit
Möchte eine Teilzeitkraft ihre Stunden aufstocken und wird im Betrieb eine passende freie Stelle ausgeschrieben, so muss die Teilzeitkraft bei der Vergabe der Stelle bevorzugt werden. Entsprechend urteilte das Bundesarbeitsgericht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber die Stelle eigentlich außertariflich ausschreiben wollte. Stockt die Teilzeitkraft ihr Stunden auf, so muss sie auch weiter nach Tarif bezahlt werden. (BAG, 9 AZR 874/06)
( 05/07 )