Ein Anruf genügt

Verlieren Sie keine Zeit und rufen Sie uns gleich an.

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-5522150 können Sie uns zu den normalen Bürozeiten erreichen.

Arbeitsunfähigkeit, Freizeit PDF Drucken E-Mail
Trotz Krankheit auf der Kirmes
Besucht ein krankgeschriebener Arbeitnehmer eine Freizeitveranstaltung, so rechtfertigt dies nach einem Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt/Main nicht unbedingt die fristlose Kündigung. In dem zu verhandelnden Fall war eine unter Depressionen leidende und krank geschriebene Frau auf dem Jahrmarkt gesehen worden. Das Gericht erinnerte an die mögliche gesundheitsfördernde Wirkung von Freizeitaktivitäten im Fall von psychischen Erkrankungen. Schließlich sei die Frau nicht bettlägerig. Auch hatte ihr der behandelnde Arzt geraten, "unter Leute" zu gehen. Der Friseursalon erklärte sich bereit, eine Abfindung zu zahlen.
( 04/08 )