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Arbeitplatz, Verlassen PDF Drucken E-Mail
Besorgung kann Job kosten
Wer seinen Arbeitsplatz verlässt, um private Besorgungen zu erledigen und sich dafür nicht beim Arbeitgeber abmeldet, begeht eine grobe Pflichtverletzung. Und diese berechtigt nach Auffassung der Richter des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz zur fristlosen Kündigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer einen sogenannten Arbeitszeitbetrug begehen wollte oder die versäumte Zeit in der Mittagspause nachholen wollte. Mit dem eigenmächtigen Entfernen vom Arbeitsplatz werde dem Arbeitgeber jede Möglichkeit genommen, zu kontrollieren, ob der Arbeitnehmer seinen Pflichten nachkommt. Eine vorherige Abmahnung sei nicht erforderlich, so die Richter, da der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen kann, dass dieses Verhalten akzeptiert werde. (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 7 Sa 385/07)
( 03/08 )