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Antidiskriminierung, Alter PDF Drucken E-Mail
"Junger Kollege gesucht"
Wer als Arbeitgeber eine Anzeige im Arbeitsmarktteil einer Zeitung schaltet, macht sich unter Umständen angreifbar. Nämlich dann, wenn er einen "jüngeren Kollegen" oder "Verstärkung für ein junges Team" sucht. Denn mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 22. November 2005 zu den Befristungserleichterungen für ältere Arbeitnehmer in Deutschland gilt das Anti-Diskiminierungsgesetz schon jetzt. Bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern dürfen Herkunft, Religion, Geschlecht oder Alter keine Rolle mehr spielen.
( 12/05 )