| Annahmeverzug, Erlöschen |
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Arbeitgeber nach unwirksamer Kündigung im Annahmeverzug Hat ein Arbeitgeber eine unwirksame Kündigung ausgesprochen, so gerät er im Anschluss automatisch in Annahmeverzug. Dabei muss der Arbeitnehmer kein wörtliches Arbeitsangebot aussprechen. Nimmt der Arbeitnehmer jedoch böswillig eine zumutbare Arbeit nicht an, erlischt auch der Annahmeverzug des Arbeitgebers. Bei der Abwägung der Zumutbarkeit der Arbeit müssen die Umstände des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers entsprechend gewürdigt werden, so die Richter des Landesarbeitsgerichtes Köln in einem Urteil. So sei in dem zu verhandelnden Fall eine längere Anfahrtszeit von zwei Stunden je Hin- und Rückfahrt noch zumutbar. (LAG Köln, Az. 13 Sa 179/05) ( 05/06 ) |



