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Anhörung bei Verdacht auf Diebstahl

Will ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter wegen des Verdachtes auf Diebstahl kündigen, so muss er den Mitarbeiter fristgerecht zu dem Vorwurf anhören. Das Gesetz sieht hier eine Frist von zwei Wochen nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe vor. Eine nachträgliche Anhörung ist nicht möglich. Dies wurde kürzlich noch einmal deutlich in einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main. (Az 9 Ca 8185/04
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