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Änderungskündigung, Notwendigkeit PDF Drucken E-Mail
Änderungskündigung überflüssig
Eine Änderungskündigung ist nur dann notwendig, wenn der Arbeitgeber die damit angestrebte Änderung der Arbeitsbedingungen nicht schon durch eine Ausübung seines Weisungsrechtes erwirken kann. Baut z.B. der Arbeitgeber sein Restaurant so um, dass er den Pizzabäcker nicht mehr als solchen beschäftigen kann, benötigt er keine Änderungskündigung, um ihn als Spüler einzusetzen. Die Änderungskündigung wäre in diesem Fall unwirksam, weil überflüssig und damit nicht verhältnismäßig, so ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. (BAG, 2 AZR 368/06)
( 05/08 )