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AGG, Religion PDF Drucken E-Mail
Drei Gehälter wegen Diskriminierung
Das Gleichbehandlungsgesetz brachte einer Sozialpädagogin drei Gehälter, ohne je gearbeitet zu haben. Die türkischstämmige Frau hatte sich als Integrationslotse beim Diakonischen Werk Hamburg beworben. Die Mitgliedschaft in einer Kirche war Einstellungsvoraussetzung. Dies wollte die Frau aber nicht und bekam auch den Job nicht. Sie klagte wegen Diskriminierung auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und bekam von den Hamburger Richtern Recht. (AZ 20 Ca 105/07)
( 02/08 )