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AGG, Kündigung PDF Drucken E-Mail
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz gilt bei Kündigungen
Die deutschen Arbeitsgerichte beschäftigen sich nun mit den ersten Klagen zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG). So hat das Arbeitsgericht Osnabrück kürzlich zu entscheiden gehabt, ob das AGG neben der Sozialauswahl auch bei Massenkündigungen zum Tragen kommen soll. Ein Arbeitgeber hatte im Zuge einer Betriebsänderung Massenentlassungen vorgesehen und mit dem Betriebsrat eine Sozialauswahl mit Altersgruppen durchgeführt. Aus jeder der drei Altersgruppen wurden gleich viele der am wenigsten schutzbedürftigen Mitarbeiter gekündigt. Ein Arbeitnehmer klagte daraufhin wegen Altersdiskriminierung nach dem AGG - und bekam von den Richtern Recht. Die Kündigung wurde für unwirksam erklärt. ( Arbeitsgericht Osnabrück 3 Ca 778/06)
( 05/07 )