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AGG, Dienstjahre PDF Drucken E-Mail
Nach Dienstjahren gestaffeltes Gehalt benachteiligt Frauen nicht
Ein Vergütungssystem, das für gleichrangige Arbeiten unterschiedliche Gehälter gestaffelt nach Dienstjahren vorsieht, stellt keine Benachteiligung von Frauen da. So sieht es der Bundesgerichtshof. Eine Engländerin hatte geklagt, mit der Begründung, dass Frauen wegen Kindererziehungszeiten oft auf weniger Dienstjahre kämen als ihre Kollegen. Nach Auffassung der Richter ist aber die Honorierung der Berufserfahrung legitim. Allerdings müsse ein Arbeitgeber transparent machen, inwieweit die Dienstjahre die Höhe des Einkommens beeinflussen. Je höher die Anforderungen an die Position des Arbeitnehmers sind, desto mehr Gewicht darf auch der Anzahl der Dienstjahre und der damit gewonnenen Erfahrung des Mitarbeiters zukommen. (EuGH, Urteil vom 3.10.2006, C-17/05)
( 02/07 )