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AGB-Kontrolle, Änderungsklausel PDF Drucken E-Mail
Änderungsklausel kann benachteiligen
Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die dem Arbeitgeber ermöglicht, dem Arbeitnehmer "nach Abstimmung der beiderseitigen Interessen" auch eine andere als die vertragliche Arbeit zuzuweisen, benachteiligt den Arbeitnehmer im Sinne von § 307 BGB. Zumindest dann, wenn nicht sicher ist, dass dies eine gleichwertige Tätigkeit ist, so dass Bundesarbeitsgericht. (BAG 9 AZR 424/05)
(09/07 )