Ein Anruf genügt

Verlieren Sie keine Zeit und rufen Sie uns gleich an.

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-5522150 können Sie uns zu den normalen Bürozeiten erreichen.

Abmahnung, präzise PDF Drucken E-Mail
Abmahnung muss präzise formuliert sein

Eine Abmahnung muss präzise formuliert sein, sonst kann der so Abgemahnte die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Zumindest sofern der Inhalt das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers beeinträchtigt. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz hervor. Beschreibt der Arbeitgeber das Fehlverhalten ungenau, so verletzt er die Fürsorgepflicht. (LAG Rheinland-Pfalz, 7 Sa 68/08)
( 09/08 )