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Abmahnung, nicht abwarten PDF Drucken E-Mail
Fehlverhalten: Abwarten bedeutet Dulden
Hat ein Arbeitnehmer sich falsch verhalten, darf dieser Regelverstoß nicht erst Monate später vom Arbeitgeber durch eine Abmahnung bzw. eine Anhörung als Voraussetzung für die Abmahnung geahndet werden. Denn durch sein Abwarten signalisiert der Arbeitgeber, dass er das Verhalten duldet, so die Meinung der Richter des Landesarbeitsgerichtes Nürnberg. Anders sieht die Sachlage aus, wenn nach dem ersten Bekanntwerden des Fehlverhaltens weitere gleichartige Verstöße gefolgt sind. Dann kann der Arbeitgeber durchaus eine Abmahnung darauf stützen.
LAG Nürnberg, Az.: 6 Sa 367/05
( 02/06 )