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Abmahnung, Kritik am Vorgesetzten PDF Drucken E-Mail
Abmahnung wegen Schmähkritik
Schmähkritik am Vorgesetzten kann mit einer Abmahnung gerügt werden. Auch wenn ein Arbeitnehmer sie nur im kleinen Kreis geäußert hat. Entsprechend urteilten die Richter des Hessischen Landesarbeitsgerichtes. Sie hatten über einen Fall zu verhandeln, in dem ein Mitarbeiter seinem Vorgesetzten "Stasi-Methoden" vorgehalten hatte. Nach Ansicht der Richter war dies eine sachlich nicht gerechtfertigte, überzogene Kritik, die arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen müsse. (Hess. LAG, Az. 3 Sa 1072/04)
( 04/06 )