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Abmahnung, allgemein PDF Drucken E-Mail
Kündigung: Stolperstein Abmahnung

Häufig scheitern Kündigungen an dem Stolperstein Abmahnung. Eine Kündigung ist in vielen Fällen nur dann rechtmäßig, wenn dem Arbeitnehmer auch zuvor die gelbe Karte gezeigt wurde, um ihm die Möglichkeit zur Besserung zu geben. Allerdings muss auch hier einiges beachtet werden. So hat eine Arbeitnehmerin zum Beispiel den Anspruch darauf, dass eine unberechtigte Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Dies kann bereits bei einer ungenau formulierten Abmahnung der Fall sein. Auch kleine Straftaten rechtfertigen keine fristlose Kündigung, auch hier muss eine Abmahnung erfolgen, da die Tat nicht isoliert betrachtet, sondern im Gesamtskontext gesehen werden muss. Weitere Fälle, in denen Abmahnungen erteilt werden können: Rauchen trotz Rauchverbotes, Erledigung von privaten Angelegenheiten am Arbeitsplatz oder Internet-Surfen am Arbeitsplatz. Der Griff in die Kaffeekasse dagegen ist in jedem Fall ein Grund für eine fristlose Kündigung.
( 11/08 )