Ein Anruf genügt

Verlieren Sie keine Zeit und rufen Sie uns gleich an.

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-5522150 können Sie uns zu den normalen Bürozeiten erreichen.

Abfindung, Steuern PDF Drucken E-Mail
Steuern auf Abfindung
Wer eine Abfindungszahlung erhält, sollte sich selbst über die anfallenden Steuern informieren und sich nicht auf Aussagen des Arbeitgebers verlassen. Denn ein Unternehmen muss nach Auffassung der Richter des Arbeitsgerichtes Frankfurt/Main keinen Schadensersatz leisten, wenn es dem Mitarbeiter darüber keine Angaben macht. (ArbG Frankfurt/Main, 9 Ca 6184/04) 10/05