| Abfindung, Steuern |
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Steuern auf Abfindung Wer eine Abfindungszahlung erhält, sollte sich selbst über die anfallenden Steuern informieren und sich nicht auf Aussagen des Arbeitgebers verlassen. Denn ein Unternehmen muss nach Auffassung der Richter des Arbeitsgerichtes Frankfurt/Main keinen Schadensersatz leisten, wenn es dem Mitarbeiter darüber keine Angaben macht. (ArbG Frankfurt/Main, 9 Ca 6184/04) 10/05 |



