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Wer die Raucherpause nicht ausstempelt, riskiert den Job PDF Drucken E-Mail
Freitag, 20. November 2009 um 19:33 Uhr
Wer es bei seiner Raucherpause immer wieder unterlässt auszustempeln, dem droht eine fristlose Kündigung. Denn auch der kurzzeitige Entzug der Arbeitsleistung stellt eine gravierende Vertragsverletzung dar.

So erging es einer Mitarbeiterin, die trotz wiederholter Abmahnung und trotz einer entsprechenden Betriebsvereinbarung ihre Raucherpausen nicht ausstempelte. Das Arbeitsgericht Duisburg sah dies als einen gerechtfertigten Kündigungsgrund an, zumal die Frau auch keine nachvollziehbare Begründung vortragen konnte. Das Vertrauensverhältnis sei nach Auffassung der Richter zerstört. (ArbG Duisburg, 3 Ca 1336, 09)