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Weihnachts- und Urlaubsgeld kürzen bei langer Krankheit PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 05. August 2010 um 00:00 Uhr

Ist ein Arbeitnehmer längere Zeit erkrankt, so kann ihm der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen. So entschieden die Richter des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz kürzlich. Nach Auffassung der Richter kann der Anspruch auf diese Sonderzahlung sogar durch lange Krankheit vollständig entfallen.

In dem zu verhandelnden Fall hatte eine Frau, die sechs Monate lang erkrankt war, auf Zahlung des vollen Weihnachtsgeldes in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes geklagt. Der Arbeitgeber hatte die Sonderzahlung ganz ausgesetzt. Zu Recht, wie die Richter fanden. Denn das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung mit Entgeltcharakter, die als Gegenleistung für Arbeit gezahlt wird. Wird die Arbeit nicht erbracht, muss sie auch nicht gezahlt werden.  Das gleiche dürfte für das Urlaubsgeld gelten. Allerdings (LAG Rheinland Pfalz, 6 Sa 723/09)

( 07/10 )