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Vorstellungsgespräch: Diskriminierung wegen vermuteter Behinderung PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 25. Februar 2010 um 00:00 Uhr

Arbeitgeber sollten sich davor hüten, im Vorstellungsgespräch den Bewerber nach Krankheiten zu fragen, die zu Behinderungen führen können. Denn im Fall einer Absage könnte eine Diskriminierung wegen vermuteter Behinderung vorliegen. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Hs 2 AGG liegt eine Diskriminierung auch dann vor, wenn der Arbeitgeber das Vorliegen eines Diskriminierungsmerkmals nur annimmt. Ein entsprechender Fall wird derzeit noch verhandelt und wurde vom Bundesarbeitsgericht zurück an das Landesarbeitsgericht verwiesen. Das hatte zuvor gegen den Bewerber geurteilt mit dem Hinweis, der Arbeitgeber habe ja nicht nach den Behinderungen sondern nur nach Krankheiten gefragt. Das sah das Bundesarbeitsgericht anders.

( 02/10 )