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Sonntagsarbeit kein Tabu PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 06. Oktober 2009 um 19:13 Uhr
Auch wenn ein Arbeitnehmer bisher nie sonntags arbeiten musste, so kann ihn der Arbeitgeber dazu verpflichten, auch sonntags zu arbeiten, sofern Sonn- und Feiertagsarbeit in dem Betrieb auch sonst üblich ist.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber jede Schicht nach Bedarf anordnen kann, auch wenn Sonntagarbeit im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist. (BAG, 9 AZR 757/08) Auch besteht kein zeitlich erworbener Anspruch auf stets dieselbe Schicht. Auch wer jahrelang in der Nachtschicht gearbeitet hat, kann auf Tagschicht umgestellt werden. Betroffen von dem Urteil sind all diejenigen, deren Arbeitsvertrag keine zeitliche Beschränkung der Arbeitszeit auf montags bis freitags beinhaltet oder deren Arbeitsvertrag Schichtarbeit vorsieht. (BAG 6 AZR 567/03)

( 10/09 )