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Dienstag, 06. Oktober 2009 um 19:13 Uhr |
Auch wenn ein Arbeitnehmer bisher nie sonntags arbeiten musste, so kann ihn der Arbeitgeber dazu verpflichten, auch sonntags zu arbeiten, sofern Sonn- und Feiertagsarbeit in dem Betrieb auch sonst üblich ist.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber jede Schicht nach Bedarf anordnen kann, auch wenn Sonntagarbeit im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist. (BAG, 9 AZR 757/08) Auch besteht kein zeitlich erworbener Anspruch auf stets dieselbe Schicht. Auch wer jahrelang in der Nachtschicht gearbeitet hat, kann auf Tagschicht umgestellt werden. Betroffen von dem Urteil sind all diejenigen, deren Arbeitsvertrag keine zeitliche Beschränkung der Arbeitszeit auf montags bis freitags beinhaltet oder deren Arbeitsvertrag Schichtarbeit vorsieht. (BAG 6 AZR 567/03)
( 10/09 ) |
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Mit dem Dienstwagen in den Urlaub |
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Mittwoch, 30. September 2009 um 18:55 Uhr |
Der Herbsturlaub steht vor der Tür. Und wie sieht es da mit der Mitnahme des Dienstwagens aus? Tatsächlich ist dieser geldwerte Vorteil bereits durch die Versteuerung der 1-%-Regelung abgegolten.
Der geltwerte Vorteil wird als Arbeitslohn versteuert monatlich mit einem Prozent des Listenpreises. Durch die 1-%-Regelung sind die Kosten abgegolten, die durch das Halten und den Betrieb des Fahrzeuges anfallen, wie Treibstoff, Wartung und Reparatur, Steuer, Versicherung und Abschreibungen. Besondere Kosten, die erst im Urlaub entstehen, wie Mautgebühren oder Vignetten gehören jedoch nicht dazu. Ersetzt der Arbeitgeber diese Kosten für Privatfahrten, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Ersetzt der Arbeitgeber dagegen normale Aufwendungen wie ausländische Benzinkosten, sind diese nicht zusätzlich zu erfassen. Wird allerdings ein Fahrtenbuch geführt, so sind die Kosten für private und dienstliche Fahrten deutlich zu trennen.
( 08/09 ) |
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Sachbezugswerte: Mehr für Mahlzeiten |
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Freitag, 25. September 2009 um 18:51 Uhr |
Bei der Sozialversicherungsentgeltverordnung könnte sich 2010 etwas ändern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf einer Verordnung erstellt, nachdem die Werte für Mahlzeiten leicht angehoben werden.
Jedoch wird der Bundesrat erst gegen Jahresende beschließen. Die Preise für Verpflegung und Unterkunft werden nach den zu erwartenden Preissteigerungsraten fortgeschrieben. Der Gesamtsachbezugswert beträgt für 2010 voraussichtlich 419 Euro und setzt sich zusammen aus 215 Euro für Mahlzeiten (120 Euro in 2009) und 204 Euro für die Unterkunft (unverändert). Die Sachbezugswerte gelten seit 2008 einheitlich für das gesamte Bundesgebiet.
( 08/09 ) |
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Elternzeit schon überholt? |
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Mittwoch, 16. September 2009 um 18:49 Uhr |
Die Elternzeit erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Doch kaum ist sie erfolgreich eingeführt, scheint sie auch schon wieder überholt. Denn die EU-Kommission hat eine Vereinbarung der europäischen Sozialpartner über die Elternzeit aufgegriffen und dem EU-Ministerrat einen Richtlinienvorschlag vorgelegt.
Die Elternzeit erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Doch kaum ist sie erfolgreich eingeführt, scheint sie auch schon wieder überholt. Denn die EU-Kommission hat eine Vereinbarung der europäischen Sozialpartner über die Elternzeit aufgegriffen und dem EU-Ministerrat einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Und der widerspricht der deutschen Regelung in gleich zwei zentralen Punkten. Die europäischen Spitzenverbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben bereits folgender Vereinbarung zugestimmt: Der Anspruch auf Elternurlaub während der ersten acht Lebensjahre des Kindes besteht und jeder Elternteil hat einen Anspruch von mindestens vier Monaten Elternurlaub, von denen mindestens ein Monat nicht auf den anderen Elternteil übertragbar ist. Daraus hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag gemacht. Stimmt der Ministerrat dem zu, wird die Vereinbarung in allen Mitgliedsstaaten verbindlich. Damit würde die Verlängerung des Anspruchszeitraums und des nicht übertragbaren Monats Elternzeit auch in Deutschland rechtskräftig. Fraglich ist dabei, ob die angepeilte Richtlinie mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Lissabon-Vertrag ( 2BvE 2/08) vereinbar ist. Denn die Pläne der EU-Kommission greifen in die Ausgestaltung der sozialen Lebensverhältnisse und der Sphäre der Familie ein, die vom Bundesverfassungsgericht als so sensibel gesehen werden, dass dem Bundestag ein Mitspracherecht eingeräumt wird. Wie hiermit umgegangen wird, wir aktuell rund um das Begleitgesetz diskutiert.
( 09/09 ) |
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