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Verfällt nur der gesetzliche Mindestanspruch nicht? |
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Montag, 21. Dezember 2009 um 00:00 Uhr |
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Nach europäischem Recht verfallen die Urlaubsansprüche Langzeiterkrankter nicht, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Januar 2009. Nach Auffassung des Arbeitsgerichtes Berlin gilt dies jedoch nur für den gesetzlichen Mindesturlaub, also 20 Werktage bei einer 5-Tage-Woche, und nicht für tariflichen Urlaub oder Sonderurlaub für Schwerbehinderte. Sie verweisen bei ihrer Urteilsbegründung darauf, dass Tarif-Urlaub und Sonderurlaub nicht in der europäischen Richtlinie enthalten sind. Nun ist abzuwarten, ob die anderen Gerichte den Berliner Kollegen in der Rechtsprechung folgen.
( 01/10 ) |
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Weniger Geld für Leiharbeit: Betriebsrat muss trotzdem zustimmen |
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Mittwoch, 09. Dezember 2009 um 00:00 Uhr |
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Bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern muss der Betriebsrat des Entleihers zustimmen – auch dann, wenn er ankreidet, dass der Leiharbeitnehmer zu Unrecht weniger Lohn bezieht als vergleichbare eigene Arbeitnehmer. So urteilte jüngst das Bundesarbeitsgericht. Der Betriebsrat hatte die Zustimmung verweigert, weil die Firma einen Leiharbeiter zu geringerem Lohn beschäftigen wollte. Nach Auffassung der Richter habe der Betriebsrat aber nicht darüber zu urteilen, ob ein Verstoß gegen das sogenannte Equal Pay – vergleichbare Arbeitsbedingungen für geliehene und feste Arbeitnehmern – vorliege. Er kann lediglich die Zustimmung verweigern, wenn die Einstellung der Leiharbeitskräfte den tariflichen oder gesetzlichen Normen widerspricht. In diesem Fall sei die Verweigerung der Zustimmung durch den Betriebsrat für den Leiharbeitnehmer sogar kontraproduktiv. Werde er trotz Verstoßes gegen den Equal-Pay-Grundsatz eingestellt, könne er seine Rechte auf gleichwertige Vergütung oder sogar Übernahme geltend machen. Werde er aber gar nicht erst eingestellt, könne er das nicht mehr. (BAG 1 ABR 35/08)
( 01/10 ) |
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Bagatell-Kündigungen: Ingrid Schmidt stellt sich vor untere Instanzen |
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Montag, 30. November 2009 um 00:00 Uhr |
In den vergangenen Monaten sorgten immer wieder Fälle für Aufsehen, in denen Arbeitnehmern für „kleine Vergehen“ gekündigt wurde. In der Kritik oft die Richter, die eine Kündigung für rechtmäßig hielten. Nun stellt sich Ingrid Schmidt, die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts vor die Entscheidungen der unteren Instanzen und zeigt Verständnis für Arbeitgeber. Jeder solle sich fragen, „wieviel er sich denn aus der eigenen Tasche nehmen lassen würde, bevor er reagiert.“
( 01/10 ) |
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Wer die Raucherpause nicht ausstempelt, riskiert den Job |
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Freitag, 20. November 2009 um 19:33 Uhr |
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Wer es bei seiner Raucherpause immer wieder unterlässt auszustempeln, dem droht eine fristlose Kündigung. Denn auch der kurzzeitige Entzug der Arbeitsleistung stellt eine gravierende Vertragsverletzung dar.
So erging es einer Mitarbeiterin, die trotz wiederholter Abmahnung und trotz einer entsprechenden Betriebsvereinbarung ihre Raucherpausen nicht ausstempelte. Das Arbeitsgericht Duisburg sah dies als einen gerechtfertigten Kündigungsgrund an, zumal die Frau auch keine nachvollziehbare Begründung vortragen konnte. Das Vertrauensverhältnis sei nach Auffassung der Richter zerstört. (ArbG Duisburg, 3 Ca 1336, 09) |
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