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Keine Gehaltskürzung bei häufigem WC-Aufenthalt PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 09. Februar 2010 um 00:00 Uhr

Häufige WC-Aufenthalte sind nach Auffassung des Kölner Arbeitsgerichtes kein Grund zur Gehaltskürzung. Ein Anwalt hatte akribisch festgehalten, dass sein Mitarbeiter in einem Zeitraum von 18 Tagen 384 Minuten auf der Toilette zubrachte und kürzte ihm das Gehalt um 682,40 Euro. Der Mitarbeiter klagte und verwies im Prozess auf eine Verdauungsstörung. Das Gericht urteilte zu Gunsten des Klägers. (ArbG Köln, 6 Ca 3846/09)

( 02/10 )

 
 
Mitarbeiterkontrolle: Was ist erlaubt? PDF Drucken E-Mail
Montag, 01. Februar 2010 um 00:00 Uhr
Immer wieder stehen Arbeitgeber in der Kritik, ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu überwachen. Doch was ist erlaubt, was nicht? Erlaubt ist
·         der Einsatz von Detektiven z.B. zur Aufklärung von Straftaten im Betrieb
·         Ehrlichkeitskontrollen (z.B. Testkäufe)
·         Beobachtung von Mitarbeitern außerhalb des Arbeitsplatzes zur Aufdeckung vermuteter Vertragsverletzungen (z.B. wenn der Mitarbeiter krank geschrieben ist, während dieser Zeit aber tatsächlich für jemand anderen arbeitet)
Grenzen gesteckt sind dem Detektiveinsatz nicht durch das Arbeitsrecht, aber durch die Pflicht zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts. Eine Überwachung darf nicht in Bespitzelung ausarten. Auch Ehrlichkeitskontrollen unterliegen bestimmte Regeln: So darf der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit haben, die Ehrlichkeit seiner Mitarbeiter zu überprüfen. Und das ist schwer nachzuweisen. Der Ehrlichkeitstester darf auch den Mitarbeiter nicht zu einer Tat anstiften, sonder darf lediglich die Gelegenheit zur Tatbegehung schaffen.

Taschenkontrollen und Leibesvisitationen dürfen nur nach Zustimmung des Betriebsrates durchgeführt werden.

( 02/10 ) 
 
Kurzarbeitergeld nur noch maximal 18 Monate PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 24. Januar 2010 um 00:00 Uhr

Neue Regelungen zur Kurzarbeit für 2010 hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen. Es soll nur noch 18 Monate lang gezahlt werden. Gesetzlich kann das Kurzarbeitergeld eigentlich nur sechs Monate lang gezahlt werden. Als Instrument zur Regulierung des Arbeitsmarktes in der Wirtschaftskrise jedoch hat es sich bewährt. Sodass die Bundesregierung per Rechtsverordnung die Bezugsdauer bereits 2008 (12 Monaten) und 2009 (18 Monate, 24 Monate) verlängert hatte. Ab Januar 2010 soll die Bezugsdauer nun wieder 18 Monate betragen für die Fälle, in denen die Kurzarbeit ab dem 1.1.2010 beginnt. Die Erstattung des Arbeitsgeberanteils an den SV-Beiträgen wird fortgesetzt. Die derzeitige Regelung sieht vor, dass Arbeitgeber die Hälfte der SV-Beiträge erstattet bekommen, ab dem 7. Monate die vollen Beiträge. Ob dies auch 2011 noch so sein wird, ist zweifelhaft. Arbeitgeber sollten sich darauf einstellen, die SV-Beiträge dann wieder voll tragen zu müssen.

( 02/10 )
 
Kündigung wegen unerlaubter Pausen? PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 06. Januar 2010 um 00:00 Uhr


Unerlaubte Pausen bei der Arbeit stellen noch nicht unbedingt einen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Hierfür müssen der Tatbestand der Arbeitsbummelei oder falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit nachweisbar sein. Ist dem Arbeitgeber aber kein Schaden entstanden, so muss zunächst einmal eine Abmahnung erfolgen. Entsprechend urteilte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf über den Fall eines Bauarbeiters, der als Zwei-Mann-Kolonne mit der Straßensanierung beauftragt war und tägliche ein halbstündige Kaffeepause einlegte. Die fristlose Kündigung des Mannes sahen die Richter als überzogen an. (LAG Düsseldorf, 12 Sa 425/09)

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