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Ordentliche Kündigung bei mangelnden Sprachkenntnissen PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 21. April 2010 um 00:00 Uhr

Hat ein Arbeitnehmer mangelnde Sprachkenntnisse und kann schriftliche Arbeitsaufforderungen nicht verstehen, so kann dies eine ordentliche Kündigung rechtfertigen - auch, wenn der Mitarbeiter bereits seit vielen Jahren für das Unternehmen tätig ist. Nach Auffassung der Richter liegt hierbei kein Verstoß gegen das Allgemeine Antidiskriminierungsgesetz wegen Diskriminierung einer ethnischen Minderheit vor. Zumindest dann nicht, wenn die Kenntnis der Sprache in Schrift und Wort Voraussetzung für die Ausführung der Arbeit ist. (BAG 28.1.2010, 2 AZR 764/08)

( 03/10 ) 
 
Positiv- und Negativ-Liste der Bundesagentur für Arbeit PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 15. April 2010 um 00:00 Uhr

Das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit haben eine Positiv- und Negativ-Liste für häufig beantragte Sonderausgaben von Hartz IV-Betroffenen zusammengestellt. Die Geschäftsanweisung zeigt an, welche Sonderleistungen geltend gemacht werden können und welche nicht. Damit setzt die Agentur in einem ersten Schritt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes um.

So werden als außergewöhnliche laufende Belastung z.B. folgende Aufwendungen anerkannt:

-     Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie z.B. Neurodermitis-Medikamente oder Hygieneartikel bei HIV-Infektion.

-     Putz- und Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer

-     Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern (Fahrt- und Übernachtungskosten)

-     Kosten für Nachhilfeunterricht – allerdings nur bei besonderen Anlässen (z.B. langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie). Zudem muss Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfs in einem Zeitraum von sechs Monaten bestehen. Ansonsten sind schulische Angebote wie Förderkurse zu nutzen.

Folgende Leistungen sind nur bei erheblicher Unterversorgung zu übernehmen, Bedarfsspitzen sind durch Bewirtschaftung mit der Regelleistung auszugleichen.

-   Praxisgebühr

-   Bekleidung für Übergrößen

-   Brille

-   Waschmaschine

-    Zahnersatz

( 03/10 )

 
 
Kündigungsfrist,unwirksam PDF Drucken E-Mail
Montag, 12. April 2010 um 15:04 Uhr
EU-Gerichtshof: Deutsche Kündigungsfristen unwirksam

Die deutschen Kündigungsfristen berücksichtigen nur die Beschäftigungszeit nach dem 25. Lebensjahr – das ist aber nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes unwirksam.  Gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die Länge der Kündigungsfrist abhängig von der Beschäftigungsdauer: So beträgt die Kündigungsfrist z.B. nach zwei Jahren einen Monat, nach 20 Jahren sieben Monate. Allerdings zählen hier die Arbeitsjahre vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht dazu. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes stellt dieser Regelung  eine Diskriminierung des Alters dar und darf  von deutschen Gerichten nicht mehr angewendet werden.

( 03/10 ) 
 
EU-Gerichtshof: Deutsche Kündigungsfristen unwirksam PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 25. März 2010 um 00:00 Uhr

Die deutschen Kündigungsfristen berücksichtigen nur die Beschäftigungszeit nach dem 25. Lebensjahr – das ist aber nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes unwirksam.  Gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die Länge der Kündigungsfrist abhängig von der Beschäftigungsdauer: So beträgt die Kündigungsfrist z.B. nach zwei Jahren einen Monat, nach 20 Jahren sieben Monate. Allerdings zählen hier die Arbeitsjahre vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht dazu. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes stellt dieser Regelung  eine Diskriminierung des Alters dar und darf  von deutschen Gerichten nicht mehr angewendet werden.

( 03/10 ) 
 
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